Änderung im Nachweisgesetz beschlossen
News
In unserem Newsletter 1/2024 haben wir bereits über mögliche Anpassungen im Nachweisgesetz informiert.
Im Rahmen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV), welches am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wurden die nachfolgenden Anpassungen im Nachweisgesetz beschlossen.
Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen, der bislang gemäß dem Nachweisgesetzes in Schriftform erfolgen musste, ist in Zukunft auch in Textform gemäß § 126b BGB möglich.
Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass alle Dokumente für den Arbeitnehmer zugänglich sind, ausgedruckt und gespeichert werden können und der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer einen Nachweis anfordert, dass die Dokumente übermittelt und empfangen wurden.
Durch die nunmehr erfolgte Zulassung der Textform im Rahmen des Nachweisgesetzes werden in der betrieblichen Altersversorgung digitale Plattformlösungen, auch für Entgeltumwandlungsvereinbarungen, ermöglicht.
Das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde am 22. Januar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist nun teilweise in Kraft getreten. Am 19. Dezember 2025 hatte der Bundesrat dem Entwurf zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz zugestimmt, nachdem der Bundestag dieses Gesetz am 05. Dezember 2025 beschlossen hatte. Es ergeben sich unter anderem die nachfolgenden Änderungen: Der Arbeitgeber kann eine [...]



