Änderung im Nachweisgesetz beschlossen

6. November 2024vonvon

News

In unserem Newsletter 1/2024 haben wir bereits über mögliche Anpassungen im Nachweisgesetz informiert.

Im Rahmen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV), welches am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wurden die nachfolgenden Anpassungen im Nachweisgesetz beschlossen.

Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen, der bislang gemäß dem Nachweisgesetzes in Schriftform erfolgen musste, ist in Zukunft auch in Textform gemäß § 126b BGB möglich.

Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass alle Dokumente für den Arbeitnehmer zugänglich sind, ausgedruckt und gespeichert werden können und der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer einen Nachweis anfordert, dass die Dokumente übermittelt und empfangen wurden.

Durch die nunmehr erfolgte Zulassung der Textform im Rahmen des Nachweisgesetzes werden in der betrieblichen Altersversorgung digitale Plattformlösungen, auch für Entgeltumwandlungsvereinbarungen, ermöglicht.

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    |14. November 2025|Allgemein, News|

    Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat für das Jahr 2025 den Beitragssatz auf 1,2 Promille (Vorjahr 0,4 Promille) festgesetzt. Der Beitragssatz liegt somit deutlich unter dem Mittelwert der letzten Jahre. Ursache hierfür sind entlastende Effekte aus einem positiven Kapitalmarktumfeld und der Auslösung der vorjährigen Rückstellung für Beitragsrückerstattungen. Im Juli 2025 erwartete der PSVaG einen Beitragssatz [...]

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