Update 08.01.2020: Gute Nachrichten für die bAV und alle Arbeitnehmer

14. November 2019vonvon

Update 8. Januar 2020:

Die Freibetragsregelung für die Beitragspflicht von Betriebsrenten zur gesetzlichen Krankenversicherung ist zum Jahresanfang in Kraft getreten.

Ab 1. Januar 2020 gilt ein monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro.

Zu beachten:

Rückwirkend wird es keine Entlastung geben
Für die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung gilt weiterhin die bisherige Freigrenzenregelung
Die Umstellung bei Krankenkassen und Zahlstellen erfolgt derzeit und kann noch einige Wochen dauern.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab 1. Januar 2020 um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent. Das gilt bis Ende 2022. Danach würde der Beitragssatz gemäß § 341 Abs.2 SGB III planmäßig 2,6 Prozent betragen.

Update 23. Dezember 2019:

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Entlastung bei Krankenkassenbeiträgen auf Betriebsrenten nun gebilligt. Die befristete Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 2,5 Prozent auf 2,4 Prozent wurde beschlossen.

14. November 2019:

Entlastung bei Krankenkassenbeiträgen auf Betriebsrenten geplant
bAV-Förderbetrag bei Geringverdienern soll verdoppelt werden
Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung
Die Regierungskoalition in Berlin hat im Rahmen der Grundrente in der gesetzlichen Rentenversicherung auch Verbesserungen für die betriebliche Altersversorgung beschlossen.

Wichtig: Die konkreten Gesetze stehen noch aus. Unbekannt ist auch der Zeitpunkt, wann die Änderungen in Kraft treten werden. Hierzu erfolgen baldmöglichst weitere Informationen.

Die Beschlüsse:

In der gesetzlichen Krankenversicherung zählen Betriebsrenten sowie Kapitalauszahlungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen. Auf diese Versorgungsbezüge werden bei gesetzlich Krankenversicherten Beiträge erhoben.

Die derzeit geltende Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro monatlich, ab der Krankenkassenbeiträge erhoben werden, soll in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt werden. Der Freibetrag soll dann Entlastungen bei allen gesetzlich krankenversicherten Betriebsrentnern bewirken. Das Bundesgesundheitsministerium plant, dies zum 1. Januar 2020 umzusetzen. Der Freibetrag soll ab 2020 dann 159,25 Euro monatlich betragen.

Im Rahmen der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern (2.200 brutto / Monat) soll der bAV-Förderbetrag von derzeit maximal 144 Euro auf 288 Euro angehoben werden.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll befristet bis Ende 2022 von derzeit 2,5 Prozent auf 2,4 Prozent sinken.

Quellen:

Koalitionsbeschluss vom 10. November 2019 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2019/betriebsrenten.html

Update 23.12.2019:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/entlastung-betriebsrentner-1693464 https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.html

Update 08.01.2020:
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt am 05.12.2019 und 30.12.2019
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/betriebsrentenfreibetragsgesetz.html