Informationen zur Rechnungsstellung in der MAGNUS GmbH

18. Juni 2020vonvon

Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 mit dem sog. Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz umfangreiche Regelungen beschlossen, mit denen steuerlichen Maßnahmen des Konjunkturpakets umgesetzt werden sollen. Zu den Maßnahmen des Gesetzesentwurfes gehört insbesondere die für das zweite Halbjahr 2020 befristete Senkung der Umsatzsteuer ab dem 1. Juli 2020, der Regelsteuersatz sinkt dabei von 19% auf 16%.

Für die Rechnungen der MAGNUS GmbH werden wir dies wie folgt umsetzen:

Für alle Dienstleistungen, die wir im Rahmen der versicherungsmathematischen Berechnungen, gutachterlichen Stellungnahmen oder anderer Tätigkeiten vor dem 30.06.2020 erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt haben, beinhaltet die Rechnung einen Regelsteuersatz von 19%. Für Tätigkeiten die nach dem 1.7.2020 abgeschlossen werden, wird bei der Rechnungstellung ein Regelsteuersatz von 16% berücksichtigt werden.

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