IDW-Vorschlag zur Reform des handelsrechtlichen Abzinsungssatzes für Pensionsrückstellungen

6. Oktober 2023vonvon

Am 6. September 2023 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz eine Anpassung des handelsrechtlichen Abzinsungssatzes für Pensionsrückstellung vorgeschlagen.

Aktuell wird in § 253 HGB für die Bewertung der Pensionsrückstellungen ein durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre vorgeschrieben. Mit dieser Durchschnittsbildung sollten Zinsschwankungen ausgeglichen werden. Laut Darstellung des IDW hat „die lange anhaltende Niedrigzinsphase offenbart, dass auch eine Durchschnittsbildung über zehn Geschäftsjahre erhebliche zinsinduzierte Schwankungen der Pensionsrückstellungen nicht zu verhindern mag.“ (IDW-Schreiben vom 06.09.2023 an das Bundesministerium der Justiz, Anlage 1, Abschnitt 1).

Der IDW schlägt daher vor, einen konstanten Abzinsungssatz für die Bewertung der Pensionsrückstellung festzulegen, welcher in größeren Zeitabständen überprüft werden sollte. In dem Schreiben vom 6. September 2023 wird ein Zinssatz von 3,3% p.a. als mögliche Größenordnung genannt.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

(Quelle: Pressemitteilung des IVS vom 13.09.2023)