Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz – Ausblick zum 31.12.2022

16. Dezember 2022vonvon

Im Folgenden möchten wir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bewertungsparameter für die handelsrechtliche Bilanzierung zum 31.12.2022 geben.

Rechnungszins:
Der Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz wird zum Jahresende 2022 im Vergleich zum Bilanzstichtag 31.12.2021 leicht absinken.

Nach den handelsrechtlichen Vorschriften ist zum Bilanzstichtag 31.12.2022 gemäß § 253 Abs. 2 HGB der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre entsprechend der Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen anzusetzen. Die meisten Unternehmen verwenden dabei den Zinssatz für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren; die Zinssätze werden monatlich von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben. Trotz eines allgemeinen Zinsanstiegs und der Inflation wird der Rechnungszins nach HGB im Jahr 2023 nach aktuellen Prognosen auf dem Niveau von 2022 bleiben. Zudem ist absehbar, dass der 7-Jahres-Durchschnittszins den 10-Jahres-Durchschnittszins bald übersteigen wird.

Für die pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren ist folgender Verlauf zu berücksichtigen (10-Jahres-Durchschnitt für Pensionen bzw. 7-Jahres-Durchschnitt für andere Verpflichtungen):

Berechnungsstichtag Zinssatz
(10-Jahres-Durchschnitt) Zinssatz
(7-Jahres-Durchschnitt)
31.12.2021 1,87% 1,35%
30.06.2022 1,78% 1,38%
30.11.2022 1,78% 1,43%
31.12.2022* 1,78%* 1,44%*
* Prognose (Quelle: Heubeck Zins-Info vom 05.12.2022)

Rententrend:
Sofern die Versorgungszusage eine Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG vorsieht und das Unternehmen sich bei der Wahl des Rententrends an der Entwicklung des Verbraucherpreises orientiert, dann wirkt die aktuelle Inflation als Treiber für die künftigen Rentensteigerungen. Im Dezember 2021 betrug die Veränderung beim Verbraucherpreis zum Vorjahresmonat 5,3%, im November 2022 +10,0%.

Während man im letzten Jahr noch davon ausgehen konnte, dass es sich bei den negativen Einflüssen der Corona-Pandemie nur um kurzfristige negative Entwicklung handelt, sind die aktuellen Einflüsse des Ukrainekrieges und sein Einfluss auf die Energiepreise nicht abschätzbar.

Da der Rententrend für einen langen Zeitraum zu schätzen ist, könnte er mit ca. 2% p.a. angesetzt werden. Diese Teuerungsrate wird langfristig von der EZB noch akzeptiert.

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung:
2023 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) von 7.050 Euro auf 7.300 Euro monatlich, bzw. die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (Ost) von 6.750 Euro auf 7.100 Euro monatlich. Aufgrund des Stichtagsprinzips ist die neue Beitragsbemessungsgrenze bereits zum Jahresabschluss 2022 zu berücksichtigen. Für gehaltsabhängige Versorgungszusagen mit unterschiedlicher Leistungshöhe für Gehaltsbestandteile bis und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze kann es somit zu einer Reduzierung der Leistungen kommen.