Gesetzliche Rentenversicherung: Auswirkungen der Rentenanpassung auf die Freibeträge

30. Juni 2022vonvon

Zum 01.07.2022 steigen die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Gleichzeitig erhöhen sich zu diesem Zeitpunkt auch die Einkommensgrenzen für Bezieher von Witwen- und Witwerrenten.

Wer eine Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, unterliegt grundsätzlich der Einkommensanrechnung. Das heißt, die Hinterbliebenenrente wird nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn das eigene Einkommen einen bestimmten Freibetrag nicht übersteigt. Liegt das Einkommen über dem Freibetrag, wird das Einkommen auf die Rente angerechnet.

Ab Juli 2022 steigt der Freibetrag in den alten Bundesländern von 902,62 Euro auf 950,93 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern von 883,61 Euro auf 937,73 Euro.

Sofern die Witwe bzw. der Witwer noch ein waisenrentenberechtigtes Kind haben, erhöht sich der Freibetrag im Westen um 201,71 Euro und im Osten um 198,91 Euro.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)