Neuregelung im Bereich Gesundheit und Pflege

15. Dezember 2021vonvon

In der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 07.12.2021 werden zahlreiche Änderungen erwähnt.

Unter anderem steigt zum 01.01.2022 in der gesetzlichen Pflegeversicherung der Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren von bisher 0,25% auf 0,35% des Bruttogehalts. Somit ergibt sich für Beitragszahler mit Beitragszuschlag ab dem 01.01.2022 ein Beitragssatz von 3,4% für die Pflegeversicherung, Beitragszahler ohne Beitragszuschlag zahlen weiterhin 3,05%.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)