Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat die Schadenentwicklung in den ersten Monaten im Jahr 2021 und eine daraus resultierende Beitragsprognose bekannt gegeben.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Sicherungsfälle reduziert. Zudem ist auch ein Rückgang bei dem Schadensvolumen zu verzeichnen, da es im ersten Halbjahr 2021 weniger Großschäden mit einem Schadensvolumen von mehr als 8 Mio. Euro gab.
Möglicher Beitragssatz 2021:
Aufgrund dieser Schadenentwicklung hat der PSVaG bekannt gegeben, dass der Beitragssatz voraussichtlich niedriger ausfallen wird als im Vorjahr (Beitragssatz 2020: 4,2 Promille). Er wird voraussichtlich sein langjähriges Mittel (2,8 Promille) nicht überschreiten.
Der tatsächliche Beitragssatz für das Jahr 2021 wird im November 2021 festgesetzt. Er ist von der Schadenentwicklung des zweiten Halbjahres und dabei insbesondere von der Entwicklung der Großschäden abhängig.
Pensionskassenzusagen:
Im Jahr 2021 beginnt die Melde- und Beitragspflicht für Arbeitgeber, die eine betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BetrAVG eingerichtet haben. Der Beitragssatz für das Jahr 2021 beträgt gemäß § 30 Abs. 2 BetrAVG 3 Promille.
(Quelle: Pressemitteilung des PSVaG vom 29.06.2021)