Senkung des Höchstrechnungszinses

22. Juli 2021vonvon

Aufgrund der Fünften Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaussichtsgesetz vom 22.04.2021 wird der Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung von derzeit 0,9% p.a. zum 01.01.2022 auf 0,25% p.a. gesenkt.

Die Deutsche Aktuarvereinigung fordert in ihrer Stellungnahme vom 31.03.2021 neben der Anpassung des Höchstrechnungszinses auch eine Reform bei dem gesetzlich vorgeschriebenen Beitragserhalt für die Riester-Verträge sowie bei der Beitragszusage mit Mindestleistung, um die Altersversorgung zukunftsfähig zu machen.

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