Anpassung laufender Renten nach Verbraucherpreisindex (VPI) im Kalenderjahr 2021

29. März 2021vonvon

Für laufende Betriebsrenten, die im Kalenderjahr 2021 gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG in Höhe des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes für Deutschland angepasst werden müssen, ist mit folgendem Anpassungsbedarf zu rechnen:

Prognose des VPI-Anstiegs im vergangenen 3-Jahres-Zeitraum

Prüfungsstichtag Vorjahr* 2018/2021
2017/2020 bei einer unterstellten jährlichen
Teuerungsrate von
0,5% 1,0% 1,5%
1.Januar 4,5% 2,8%*
1.Februar 4,6% 4,2%*
1.März 4,3% 4,6%*
1.April 4,2% 3,2% 3,8% 4,3%
1.Mai 4,2% 3,4% 4,0% 4,5%
1.Juni 4,1% 2,5% 3,1% 3,6%
1.Juli 4,4% 3,0% 3,6% 4,0%
1.August 3,5% 2,1% 2,7% 3,2%
1.September 3,3% 1,9% 2,5% 3,0%
1.Oktober 3,0% 1,5% 2,1% 2,6%
1.November 3,3% 1,4% 2,0% 2,5%
1.Dezember 2,8% 1,2% 1,8% 2,3%
*) Werte bereits bekannt

Dabei ist zu beachten:
Als Anpassungszeitraum muss die Zeit vom individuellen Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag angesetzt werden.

Maßgeblich für die Berechnung sind die Indexwerte der Vormonate von Anpassungsstichtag und Rentenbeginn.

Der Verbraucherpreisindex wird vom statistischen Bundesamt in mehrjährigem Abstand überarbeitet und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Seit dem Berichtsmonat Januar 2019 ist das Basisjahr 2015 = 100 maßgeblich.

(https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Tabellen/Verbraucherpreise-12Kategorien.html, abgerufen am 19.03.2021)