Weiter sinkender Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz – Ausblick zum 31.12.2020

17. Dezember 2020vonvon

Der Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz wird zum Jahresende 2020 weiter absinken. Nach den handelsrechtlichen Vorschriften ist zum Bilanzstichtag 31.12.2020 gemäß § 253 Abs. 2 HGB der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre entsprechend der Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen anzusetzen. Die meisten Unternehmen verwenden dabei den Zinssatz für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren; die Zinssätze werden monatlich von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben. Da das Zinsniveau anhaltend niedrig ist, wird sich das Absinken des Rechnungszinses voraussichtlich auch in 2021 weiter fortsetzen.

Für die pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren ist folgender Verlauf zu berücksichtigen (10-Jahres-Durchschnitt für Pensionen bzw. 7-Jahres-Durchschnitt für andere Verpflichtungen):

Berechnungsstichtag Zinssatz
(10-Jahres-Durchschnitt) Zinssatz
(7-Jahres-Durchschnitt)
31.12.2019 2,71% 1,97%
30.06.2020 2,51% 1,81%
30.11.2020 2,34% 1,64%
31.12.2020* 2,30%* 1,60%*
* Prognose
(Quelle: Heubeck Zins-Info vom 01.12.2020)

In diesem Zusammenhang haben wir zwei Flyer erstellt, auf denen die Entwicklung der Pensionsrückstellungen beispielhaft dargestellt wird.

Im ersten Flyer wird die Entwicklung der Pensionsrückstellungen für einen aktiven beherrschenden Gesellschaft-Geschäftsführer dargestellt. Alternativ zeigen wir auf, welche Auswirkungen sich auf die Entwicklung der Pensionsrückstellungen ergeben würden, falls ein Verzicht auf die noch erdienbaren Anwartschaften durchgeführt wird.

Im zweiten Flyer haben wir die Entwicklung der Pensionsrückstellungen für einen sofortbeginnenden Altersrentner dargestellt.

Sie haben Fragen oder benötigen beispielsweise Prognoseberechnungen für Ihre Pensionsverpflichtungen?

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