Entwurf zu den Sozialversicherungsgrößen 2021

5. November 2020vonvon

Im September hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 vorgelegt. Einen Überblick zu den geplanten Größen erhalten Sie hier.

Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss anschließend zugestimmt haben.