PSVaG-Beitragssatz

15. Dezember 2017vonvon

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) für das Jahr 2017 den Beitragssatz von 2,0 Promille (Vorjahr 0,0 Promille) festgesetzt. Aufgabe des PSVaG ist die Insolvenzsicherung der Betriebsrenten, wenn der Arbeitgeber insolvent ist.

Der Beitragssatz bezieht sich auf die von den Mitgliedsunternehmen bis Ende September 2017 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage. Diese berechnet sich im Wesentlichen aus den abgesicherten Rückstellungen (rund 339 Milliarden Euro) für Betriebsrenten in den Bilanzen der rund 94.800 Mitgliedsunternehmen. Aufgrund des Beitragssatzes von 2,0 Promille müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rund 678 Millionen Euro zahlen (Vorjahr 0,00 Millionen Euro).

Im Juli hatte der PSVaG noch einen Beitragssatz von 2,8 Promille für 2017 prognostiziert. In den letzten Monaten habe sich aber der zu finanzierende Aufwand günstiger entwickelt als erwartet, gab der PSVaG bekannt. Aus diesem Grund hat er den Beitragssatz doch niedriger festsetzen können. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz. Dieses sieht ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen vor. Aus diesem Grund spiegelt sich die Schadensentwicklung des Jahres in der Höhe der Beitragssätze wider.