Senkung des Höchstrechnungszinses
Aufgrund der Fünften Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaussichtsgesetz vom 22. April 2021 wird der Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung von derzeit 0,9% p.a. zum 1. Januar 2022 auf 0,25% p.a. gesenkt.
Die Deutsche Aktuarvereinigung fordert in ihrer Stellungnahme vom 31.März 2021 neben der Anpassung des Höchstrechnungszinses auch eine Reform bei dem gesetzlich vorgeschriebenen Beitragserhalt für die Riester-Verträge sowie bei der Beitragszusage mit Mindestleistung, um die Altersversorgung zukunftsfähig zu machen.
