Senkung des Höchstrechnungszinses

22. Juli 2021vonvon

Aufgrund der Fünften Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaussichtsgesetz vom 22. April 2021 wird der Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung von derzeit 0,9% p.a. zum 1. Januar 2022 auf 0,25% p.a. gesenkt.

Die Deutsche Aktuarvereinigung fordert in ihrer Stellungnahme vom 31.März 2021 neben der Anpassung des Höchstrechnungszinses auch eine Reform bei dem gesetzlich vorgeschriebenen Beitragserhalt für die Riester-Verträge sowie bei der Beitragszusage mit Mindestleistung, um die Altersversorgung zukunftsfähig zu machen.