Anpassung laufender Renten nach Verbraucherpreisindex im Kalenderjahr 2026

Anpassung laufender Renten nach Verbraucherpreisindex im Kalenderjahr 2026

17. März 2026vonvon

Für laufende Betriebsrenten, die im Kalenderjahr 2026 gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG in Höhe des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes für Deutschland angepasst werden müssen, ist mit folgendem Anpassungsbedarf zu rechnen:

Prognose des VPI-Anstiegs im vergangenen 3-Jahres-Zeitraum

Prüfungsstichtag Vorjahr 2022/2025 2023/2026

bei einer unterstellten jährlichen Teuerungsrate von 1,5%

2023/2026

bei einer unterstellten jährlichen Teuerungsrate von 2,0%

2023/2026

bei einer unterstellten jährlichen Teuerungsrate von 3,0%

01.Januar 15,1 % 8,4 %* 8,4 %* 8,4 %*
01. Februar 14,4 % 7,4 %* 7,4 %* 7,4 %*
01. März 14,0 % 6,9 %* 6,9 %* 6,9 %*
01. April 12,1 % 5,9 % 6,5 % 7,5 %
01. Mai 11,9 % 5,9 % 6,4 % 7,5 %
01. Juni 10,9 % 6,1 % 6,6% 7,7 %
01. Juli 10,9 % 5,8 % 6,3 % 7,4 %
01. August 10,8% 5,9 % 6,4 % 7,5 %
01. September 10,5% 5,6 % 6,1 % 7,2 %
01. Oktober 8,8 % 5,6 % 6,2 % 7,2 %
01. November 8,4 % 5,9 % 6,5 % 7,6 %
01. Dezember 7,9 % 6,1 % 6,7 % 7,8 %

*Werte schon bekannt; Basisjahr 2020 = 100

Dabei ist zu beachten:
Als Anpassungszeitraum muss die Zeit vom individuellen Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag angesetzt werden.
Maßgeblich für die Berechnung sind die Indexwerte der Vormonate von Anpassungsstichtag und Rentenbeginn.
Der Verbraucherpreisindex wird vom statistischen Bundesamt in mehrjährigem Abstand überarbeitet und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Seit dem Berichtsmonat Januar 2023 ist das Basisjahr 2020 = 100 maßgeblich.

(Verbraucherpreisindex, abgerufen am 17.03.2026)