Anpassung laufender Renten nach Verbraucherpreisindex im Kalenderjahr 2025

24. März 2025vonvon

Für laufende Betriebsrenten, die im Kalenderjahr 2025 gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG in Höhe des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes für Deutschland angepasst werden müssen, ist mit folgendem Anpassungsbedarf zu rechnen:

Prognose des VPI-Anstiegs im vergangenen 3-Jahres-Zeitraum

Prüfungsstichtag Vorjahr 2021/2024 2022/2025

bei einer unterstellten jährlichen Teuerungsrate von 1,5%

2022/2025

bei einer unterstellten jährlichen Teuerungsrate von 2,0%

2022/2025

bei einer unterstellten jährlichen Teuerungsrate von 3,0%

01.Januar 17,6 % 15,1 %* 15,1 %* 15,1 %*
01. Februar 16,4 % 14,4 %* 14,4 %* 14,4 %*
01. März 16,2 % 14,0 %* 14,0 %* 14,0 %*
01. April 16,2 % 11,4 % 11,9 % 13,0 %
01. Mai 16,4 % 11,2 % 11,8 % 12,9 %
01. Juni 16,3 % 10,3 % 10,8% 11,9 %
01. Juli 16,0 % 10,4 % 10,9 % 12,0 %
01. August 15,9 % 10,2 % 10,8 % 11,9 %
01. September 15,7 % 9,8 % 10,3 % 11,4 %
01. Oktober 15,3 % 7,8 % 8,3 % 9,4 %
01. November 15,2 % 7,5 % 8,0 % 9,1 %
01. Dezember 14,7 % 7,0 % 7,6 % 8,6 %

*Werte schon bekannt; Basisjahr 2020 = 100

Dabei ist zu beachten:
Als Anpassungszeitraum muss die Zeit vom individuellen Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag angesetzt werden.
Maßgeblich für die Berechnung sind die Indexwerte der Vormonate von Anpassungsstichtag und Rentenbeginn.
Der Verbraucherpreisindex wird vom statistischen Bundesamt in mehrjährigem Abstand überarbeitet und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Seit dem Berichtsmonat Januar 2023 ist das Basisjahr 2020 = 100 maßgeblich.

(Verbraucherpreisindex, abgerufen am 19.03.2025)