Ankündigung des BMF zur Erhöhung des Höchstrechnungszinses – Update
Update: Am 24. Juli 2024 wurde die „Sechste Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz“ vom Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht. In diesem wurde die Erhöhung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge ab dem 1. Januar 2025 auf 1% beschlossen.
Das BMF hat am 29.April 2024 angekündigt, den Höchstrechnungszinses für Neuverträge von aktuell 0,25% auf 1% ab dem Jahr 2025 anzuheben. Die entsprechende Anpassung der Deckungsrückstellungsverordnung soll im Laufe des Jahres erfolgen.
