Aktuelle Entwicklungen bei der handelsrechtlichen Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen
In unserem Newsletter 3/2023 haben wir über den Vorschlag des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Anpassung des handelsrechtlichen Abzinsungssatzes für Pensionsrückstellungen berichtet. In diesem Schreiben vom 6. September 2023 schlug das IDW vor, einen konstanten Abzinsungssatz für die Bewertung der Pensionsrückstellung festzulegen, welcher in größeren Zeitabständen überprüft werden sollte. Dabei wurde ein Zinssatz von 3,3 % p.a. als mögliche Größenordnung genannt.
Das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e. V. (IVS) unterstützt den Vorschlag des IDW nach einem konstanten Abzinsungssatz und hat in diesem Zusammenhang am 3. September 2024 ein Positionspapier veröffentlicht. In diesem Dokument schlägt die Arbeitsgruppe HGB-Zins einen konstanten Abzinsungssatz in Höhe von 3,25 % p.a. für die handelsrechtliche Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen sowie vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vor. Dieser Zinssatz basiert auf einer Kombination von Inflationsrate und Realverzinsung.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
(Quelle: Positionspapier des IVS – Handelsrechtliche Abzinsung bei Pensionsverpflichtungen vom 3. September 2024)
