Geplante Rechengrößen für das Jahr 2025 in der Sozialversicherung

30. September 2024vonvon

Am 3. September 2024 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Referentenentwurf zu einer Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2025 vorgestellt. Demnach sollen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung deutlich angehoben werden.

Dieser Referentenentwurf muss noch von der Bundesregierung beschlossen und im Bundesrat verabschiedet werden.

Im Referentenentwurf werden unter anderem die nachfolgenden Rechengrößen ausgewiesen:

• Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll aufgrund der Lohnentwicklung im Jahr 2023 von 90.600 Euro jährlich auf 96.600 Euro jährlich steigen.

• Die jährliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV steigt auf 44.940 Euro (in 2024: 42.420 Euro).

• Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 73.800 Euro jährlich (in 2024: 69.300 Euro), die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 66.150 Euro jährlich (in 2024: 62.100 Euro).

• Das vorläufige Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung beträgt für das Jahr 2025 voraussichtlich 50.493 Euro.

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 3. September 2024)