Spontanabfindung einer Versorgungszusage

1. Juli 2025vonvon

Abfindungen einer Versorgungszusage, insbesondere wenn diese nicht oder unklar in der Versorgungszusage geregelt sind, führen immer wieder zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung.

Nach der derzeit herrschenden Meinung führt eine sogenannte Spontanabfindung, also eine Abfindung, zu der sich keine Regelung in der Versorgungszusage findet, unter anderem zu einer verdeckten Einlage. Scheinbar folgen nicht alle Betriebsprüfer dieser Auffassung.

In einem Fall vor dem FG Düsseldorf (6 K 343/21) vom 19.05.2025 vertrat der Betriebsprüfer im Gegensatz zum Unternehmen die Auffassung, dass der Verzicht auf die Versorgungszusage und die dafür geleistete Abfindung in Höhe des Werts der Rückdeckungsversicherung im Fall einer Spontanabfindung nicht zu einer verdeckten Einlage führte. Er wertete die Zahlung als „normale“ Abfindung. Da dies für den Versorgungsberechtigten ungünstig war, reichte das Unternehmen Klage ein. Das FG Düsseldorf folgte der Auffassung der Finanzverwaltung nicht und gab dem Unternehmen in der Sache Recht. Den Link zum Urteil finden Sie hier.

Dies zeigt wieder einmal, dass Versorgungszusagen kontinuierlich überprüft und auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden sollten.

  • GettyImages-840205848
    |14. November 2025|Allgemein, News|

    Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat für das Jahr 2025 den Beitragssatz auf 1,2 Promille (Vorjahr 0,4 Promille) festgesetzt. Der Beitragssatz liegt somit deutlich unter dem Mittelwert der letzten Jahre. Ursache hierfür sind entlastende Effekte aus einem positiven Kapitalmarktumfeld und der Auslösung der vorjährigen Rückstellung für Beitragsrückerstattungen. Im Juli 2025 erwartete der PSVaG einen Beitragssatz [...]