Rentenanpassung zum 01. Juli 2025
Zum 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten um 3,74%. Gute Lohnabschlüsse machen das möglich. Eine Rente von vormals 1.000 Euro steigt demnach auf 1.037,40 Euro.
Nach der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 06.03.2025 gilt bis zum 01.07.2025 für das Rentenniveau die Haltelinie in Höhe von 48%. Da der aktuelle Rentenwert im vergangenen Jahr aufgrund der Niveauschutzklausel (§ 255e SGB VI) auf den für die Einhaltung des Mindestsicherungsniveaus von 48% erforderlichen aktuellen Rentenwert angehoben wurde, erfolgt die Rentenanpassung (entsprechend § 255i SGB VI) zum 01.07.2025 ebenfalls nach dem Mindestsicherungsniveau.
Der aktuelle Rentenwert steigt somit von 39,32 Euro auf 40,79 Euro, damit das Mindestsicherungsniveau von 48% erreicht wird. Die anpassungsrelevante Lohnentwicklung liegt bei 3,69%.
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 06.03.2025)
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 12. April 2024 (Az. 6 Sa 1198/23) entschieden, dass Erwerbseinkommen auf ein vorzeitig bezogenes Ruhegeld angerechnet werden darf, sofern die zugrunde liegende Pensionszusage dies vorsieht. Im zugrunde liegenden Fall bezog der Kläger eine gesetzliche Altersrente für langjährig Versicherte als Vollrente und erzielte gleichzeitig Erwerbseinkommen aus einer Tätigkeit [...]



