PSVaG-Beitragssatz 2024
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Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat für das Jahr 2024 den Beitragssatz auf 0,4 Promille (Vorjahr 1,9 Promille) festgesetzt. Der Beitragssatz liegt somit deutlich unter dem Mittelwert der letzten Jahre.
Ursache hierfür ist ein hoher entlastender Sondereffekt, der sich unter anderem aus der vorjährigen Rückstellung für Beitragsrückerstattungen ergibt. Ohne diesen Sondereffekt hätte der Beitragssatz für das Jahr 2024 bei 2,0 Promille gelegen.
Im Juni 2024 erwartete der PSVaG, dass der Beitragssatz für das Jahr 2024 den Vorjahreswert von 1,9 Promille nicht übersteigt. Laut Pressemitteilung des PSVaG vom 13.11.2024 ist die Zahl der gesicherten Schäden, trotz einer deutlich gestiegenen Zahl von Unternehmensinsolvenzen, insgesamt nur leicht gestiegen.
Nach den Berechnungen des PSVaG müssen die rund 103.400 Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr circa 158 Millionen Euro Beiträge zahlen. Im Vorjahr waren es 726 Millionen Euro.
Gemäß § 30 Abs. 2 BetrAVG wird für Zusagen über Pensionskassen, neben den Beitragssatz von 0,4 Promille, ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 1,5 Promille erhoben.
Das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde am 22. Januar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist nun teilweise in Kraft getreten. Am 19. Dezember 2025 hatte der Bundesrat dem Entwurf zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz zugestimmt, nachdem der Bundestag dieses Gesetz am 05. Dezember 2025 beschlossen hatte. Es ergeben sich unter anderem die nachfolgenden Änderungen: Der Arbeitgeber kann eine [...]



