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Check-Up Standard-Versorgungsordnung
Erweiterte Informationspflicht in der betrieblichen Altersversorgung
Obligatorischer Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurden unter anderem im Arbeits- und Steuerrecht neue Regelungen zum Ausbau der betrieblichen Altersversorgung getroffen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Einführung des Arbeitgeberzuschusses bei Entgeltumwandlung, welcher seit 1. Januar 2019 für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen vorgeschrieben ist. Was heißt das?Werden Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung im Rahmen einer Entgeltumwandlung gezahlt, muss der Arbeitgeber zusätzlich 15 Prozent des umgewandelten Arbeitsentgelts als Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung zahlen. Eine Arbeitgeberzuschusspflicht für die Durchführungswege Unterstützungskasse und Direktzusage besteht demnach nicht. Der Zuschuss wird allerdings nur dann fällig, wenn und soweit sich der Arbeitgeber durch die Gehaltsumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Diese Vorgehensweise gilt für alle nach dem 31. Dezember 2018 geschlossenen mehr ...