Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz – am 22. Januar 2026 teilweise in Kraft getreten

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz – am 22. Januar 2026 teilweise in Kraft getreten

23. Dezember 2025vonvon

Das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde am 22. Januar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist nun teilweise in Kraft getreten.

Am 19. Dezember 2025 hatte der Bundesrat dem Entwurf zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz zugestimmt, nachdem der Bundestag dieses Gesetz am 05. Dezember 2025 beschlossen hatte.

Es ergeben sich unter anderem die nachfolgenden Änderungen:

  • Der Arbeitgeber kann eine Anwartschaft ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abfinden, wenn der Monatsbetrag der aus der Anwartschaft resultierenden, laufenden Leistung bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze 1,5% (bisher: 1%) der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Viertes Buch Sozialgesetzbuch nicht übersteigt. Bei Kapitalleistung dürfen 18 Zehntel (bisher: 12 Zehntel) der monatlichen Bezugsgröße nicht überschritten werden.
  • Bessere steuerliche Förderung der Betriebsrente für Geringverdiener ab 2027: der Förderbetrag zur bAV wird von 288 Euro auf maximal 360 Euro angehoben. Somit werden in § 100 Abs. 2 Satz 1 EStG zusätzliche Arbeitgeberbeiträge bis zu maximal 1.200 Euro (bisher 960 Euro) gefördert.
  • Ausbau des Sozialpartnermodells

Weitere Informationen zu diesem Thema stellen wir Ihnen im Jahr 2026 zur Verfügung.

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