Weiterarbeiten und Teilrente beziehen

15. Dezember 2023vonvon

Wie Ihnen sicher bekannt ist, sind zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt alle Rentnerinnen und Rentner, die eine vorzeitige Altersrente beziehen, uneingeschränkt hinzuverdienen können. Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand kann somit noch flexibler gestaltet werden. Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten sollen zusätzliche Arbeitsanreize gesetzt und ein Beitrag zur Arbeits- und Fachkräftesicherung geleistet werden.

Aber nicht nur diese Variante ist möglich – sie können beispielsweise die vorgezogene Altersrente trotzdem auch als Teilrente beziehen. Die Höhe der Teilrente können Sie selbst festlegen. Die Teilrente muss mindestens 10 Prozent und darf höchstens 99,99 Prozent der Vollrente betragen.

Vom Arbeitsverdienst sind zwar die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung abzuführen aber dafür besteht auch im Bedarfsfall ein Anspruch auf Versicherungsleistung (z.B. Krankengeld). Dies bedeutet, dass bei Bezug einer Teilrente und gleichzeitiger Weiterarbeit die soziale Absicherung weitgehend gewährleistet wird.

Der Rentenanteil, auf den Sie zunächst verzichten, wird später mit einem geringeren oder ohne Abschlag gezahlt. Ausnahme: Beim Bezug einer Altersrente für besonders langjährige Versicherte erfolgt die Zahlung immer abschlagsfrei.

Zudem erhöhen die abgeführten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung die Altersrente. Der Rentenanteil, auf den Sie zunächst verzichten, wird später mit einem geringeren oder ohne Abschlag gezahlt. Ausnahme: Beim Bezug einer Altersrente für besonders langjährige Versicherte erfolgt die Zahlung immer abschlagsfrei.

Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung steigen
Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steigen 2024. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es 18.558,75 Euro.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)