DAV empfiehlt die Anhebung des Höchstrechnungszinses

15. Dezember 2023vonvon

Die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. (DAV) empfiehlt in Ihrer Pressemitteilung vom 30.11.2023 eine Anhebung des vom Bundesfinanzministerium festzulegenden Höchstrechnungszinses für Neuverträge von aktuell 0,25 % auf 1 % ab dem Jahr 2025. Somit würde der Höchstrechnungszins erstmalig seit 1994 steigen.

Die DAV geht davon aus, dass aufgrund des mittelfristig weiterhin zu erwartenden Inflationsdrucks, der aktuellen volkswirtschaftlichen Prognosen und des höheren Zinsniveaus, der vorgeschlagene Höchstrechnungszinses von 1 % mittelfristig stabil gehalten werden kann.