Nachzahlung für Ausbildungszeiten

4. November 2022vonvon

Grundsätzlich bietet die gesetzliche Rentenversicherung verschiedene Möglichkeiten an, um freiwillige Zahlungen zu leisten und dadurch die Rente zu erhöhen. Beispielsweise freiwillige Beiträge (sofern keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht) oder Zahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen. Was vielleicht weniger bekannt ist, ist die Möglichkeit einer Nachzahlung von Rentenbeiträgen für Schul- und Ausbildungszeiten.

Für welche Zeiten kann ich nachzahlen?
Hierzu zählen Zeiten für den Besuch einer Schule, Fach- oder Hochschule sowie für die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr. Versicherte können auch Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen, die ab dem 17. Geburtstag länger als acht Jahre gedauert haben, also über den 25. Geburtstag hinaus. Oder für Zeiten der Immatrikulation nach Abschluss eines Studiums.
Achtung: Eine Nachzahlung ist nur dann möglich, wenn diese Zeiten nicht bereits mit Beiträgen belegt sind – zum Beispiel mit Anrechnungszeiten oder Pflichtbeiträgen aufgrund einer Erwerbstätigkeit.

Ist ein Antrag notwendig?
Ja – die Nachzahlung der Rentenbeiträge ist nur auf Antrag möglich und auch nur dann, wenn der Antrag spätestens bis zum 45. Lebensjahr gestellt wurde. Einzige Ausnahme sind Personen, die keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen mussten (zum Beispiel Beamte). Diese Fälle sind im Einzelfall zu prüfen.

Welchen Vorteil habe ich davon?
Wer freiwillig Rentenbeiträge nachzahlt:

bessert seinen Rentenanspruch auf
kann gegebenenfalls früher in Rente gehen (Mindestversicherungszeit)
kann einen Anspruch auf Altersrente erwirken (wer absehbar keine fünf Jahre in die Rentenversicherung einzahlen wird)
kann die Nachzahlung steuerlich geltend machen
Wie hoch ist der Beitrag?
Analog der freiwilligen Beitragszahlung gibt es auch hier einen gesetzlich festgelegten Mindest- und Höchstbeitrag, der eingezahlt werden kann.

Aktuell müssen Versicherte für jeden Monat, den sie nachversichern möchten, einen Mindestbeitrag von 83,70 Euro einzahlen. Der Höchstbeitrag liegt aktuell bei 1.311,30 Euro.

Fazit
Vor der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung sollten sich Versicherte genau überlegen, welcher Vorsorgeweg zu ihnen passt.

Ob sich eine Nachzahlung von Rentenbeiträgen tatsächlich lohnt, hängt immer von den einzelnen Umständen ab. Helfen kann hierbei, wenn vorab eine entsprechende Kontenklärung bei der Rentenversicherung durchgeführt wird. Hieraus ist zu erkennen, welche Zeiten mit rentenrechtlichen Zeiten belegt beziehungsweise welche Zeiten als Lücke ausgewiesen sind.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund)