Abgrenzung Alt- und Neuzusage bei Direktversicherung

24. Februar 2022vonvon

Wann eine Alt- oder Neuzusage bei einer Direktversicherung vorliegt, hat nun der BFH im Urteil vom 01.09.2021 (VI R 21/19) entschieden.

Ein Arbeitnehmer hatte eine Direktversicherung nach § 40b EStG und erhielt im Rahmen des Vervielfältigers eine Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG. Die Betriebsprüfung vertrat die Auffassung, dass die Versteuerung nach § 40b EStG erfolgen muss.

Der BFH folgt den Ausführungen des BMF zur Abgrenzung Alt-/ Neuzusage nicht (siehe BMF-Schreiben vom 24.07.2013, IV C 3 – S 2015/111/10002), sondern stellt eigene Kriterien für die Differenzierung auf.

Ausführliche Informationen zum BFH-Urteil vom 01.09.2021 erhalten Sie in unserem Newsletter im März 2022.

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