Die Grundrente

29. März 2021vonvon

Allgemeine Informationen:
Das Grundrentengesetz ist zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten.

Die Grundrente ist ausgerichtet für Versicherte, die viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Sie wird als Zuschlag zur bereits bestehenden gesetzlichen Rente gezahlt und ist somit keine eigenständige Leistung. Gleiches gilt auch für Renten, die erst nach dem 31.12.2020 beginnen. Der Zuschlag betrifft alle Renten, das heißt alle Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten.

Der Anspruch auf eine Grundrente beziehungsweise die Auszahlung der Grundrente wird vom Rentenversicherungsträger automatisch geprüft. Auch Rentenbezieher die im Ausland wohnen, werden von der Deutschen Rentenversicherung angeschrieben, sofern ein Grundrentenzuschlag für sie in Betracht kommt.

Ein gesonderter Antrag ist daher nicht erforderlich.

Laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung sind etwa 26 Millionen Versicherungskonten zu prüfen, das heißt, dass diese Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Voraussichtlich ab Juli 2021 werden die ersten Bescheide für die Neurentner versendet. Bis Ende 2022 sollen dann alle Bestandsrentner geprüft sein. Die gegebenenfalls aufgelaufenen Beträge aus der Grundrente werden in jedem Fall nachgezahlt.

Voraussetzungen für die Zahlung einer Grundrente:
Um den Zuschlag zu erhalten, müssen mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Zu diesen Zeiten zählen unter anderem Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Zeiten im Ausland hinzugerechnet werden (zum Beispiel bei einem bestehenden Sozialversicherungsabkommen).

Durchschnittlich darf das Einkommen während des Berufslebens höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben. Aktuell geht die Deutsche Rentenversicherung davon aus, dass etwa 1,3 Millionen Menschen in Deutschland von der Grundrente profitieren werden. Der Zuschlag wird sich voraussichtlich im Schnitt auf rund 75 Euro monatlich belaufen.

Einkommensanrechnung:
Auf die Grundrente wird Einkommen angerechnet (auch ausländisches Einkommen). Es wird die eigene Nettorente, die Witwen-oder Witwerrente und weiteres zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt. Das zu versteuernde Einkommen wird vom zuständigen Finanzamt automatisch der Deutschen Rentenversicherung gemeldet.

Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages werden ebenfalls angerechnet, diese muss allerdings der Rentenbezieher selbst mitteilen.

Steuerfreie Einnahmen, beispielsweise Immobilien und Vermögen bleiben bei der Einkommensanrechnung unberücksichtigt.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund)