Im Januar 2021 hat das BMAS den aktuellen Forschungsbericht zur Situation und Entwicklung der bAV in Deutschland veröffentlicht.
Demnach ist im Bereich der Privatwirtschaft der Anteil der Betriebsstätten mit bAV seit dem Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes zum 01.01.2002 von 31% auf 45% gestiegen, wobei es von 2018 auf 2019 keine prozentuale Steigerung gab.
Auch bei den Arbeitnehmern stieg der Anteil von Arbeitnehmern mit bAV von 35% im Jahr 2001 auf 51% im Jahr 2019.
Ebenfalls untersucht wurde die Durchdringung nach Betriebsgröße sowie in den einzelnen Wirtschaftszweigen. Danach ist die Verbreitung in Betriebsstätten ab 20 Mitarbeitern mit 88% deutlich höher als bei Kleinstbetrieben mit bis zu 4 Mitarbeitern (27%).
In den Wirtschaftszweigen ergibt sich folgende Verteilung:
- Kredit und Versicherungen (88%)
- Bergbau, Steine, Energie, Wasser und Abfall (70%)
- Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen (68%)
- Erziehung und Unterricht (67%)
- Gastgewerbe (18%)
- Sonstige (23%)
Als Gründe warum keine bAV besteht, wurden u.a. kein Bedarf bzw. keine Nachfrage der Arbeitnehmer sowie die Kosten der bAV erwähnt.
Sofern Sie die Einrichtung oder Erweiterung Ihrer bAV planen, steht Ihnen das Team der MAGNUS GmbH gerne für Fragen und Beratung zur Verfügung.
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Den ausführlichen Forschungsbericht können Sie hier abrufen: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-567-arbeitgeberbefragung-zur-verbreitung-der-altersvorsorge.html