Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)

13. Juli 2020vonvon

Nachdem der Bundestag am 02.07.2020 grünes Licht für die Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gegeben hat, stimmte nun auch der Bundesrat den gesetzlichen Regelungen zur Grundrente zu. In diesem Zusammenhang kommt es auch zu einigen erfreulichen Neuregelungen in der betrieblichen Altersversorgung.

Für die Förderung der Geringverdiener wurden drei Änderungen beschlossen:

§ 100 Abs. 2 S. 1 EStG:
Erhöhung des maximalen bAV-Förderbetrag von 144 Euro auf 288 Euro, d.h. der maximale förderfähige Beitrag steigt von 480 Euro pro Jahr auf 960 Euro
§ 100 Abs. 6 Satz 1 EStG:
Anhebung der Steuerfreistellung der Arbeitgeberbeiträge in gleicher Höhe
§ 100 Abs. 3 Nr. 3 EStG:
Erhöhung der förderfähigen Einkommensgrenze von monatlich 2.200 Euro auf 2.575 Euro
Tipp für die Praxis:
Diese Änderungen wirken bereits für das Jahr 2020.

(Bundesrat Drucksache 387/20 vom 02.07.2020, Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages)

Newsletter: Newsletter 2/2020