Erhöhung Hinzuverdienst bei Altersrenten

13. Juli 2020vonvon

Durch die Coronakrise besteht aktuell immer noch ein besonders hoher Bedarf an medizinischem Personal. Zudem kann es aber auch in allen anderen Wirtschaftsbereichen zu Personalengpässen aufgrund von Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen kommen.

Hier kann es sowohl für Arbeitgeber also auch für Rentner interessant sein, zu wissen, dass die Bundesregierung die Hinzuverdienstgrenzen deutlich erhöht hat. Dies bedeutet, dass eine Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert wird.

Diese Neuregelung ist Teil des Sozialschutz-Pakets der Bundesregierung vom 27. März 2020 und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2020.

Im Kalenderjahr 2020 wurde die geltende Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Somit führen Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Für Unternehmer oder auch Rentner, die bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen, besteht daher die Möglichkeit flexibel zu agieren.

Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen gilt für Neu- und Bestandsrentnerinnen und –rentner.

Für alle Neurentnerinnen und –rentner ergibt sich dadurch auch die einmalige Möglichkeit, die vorzeitige Altersrente 2020 in Anspruch zu nehmen und trotzdem weiterzuarbeiten. Bis zu einem Hinzuverdienst von 44.590 Euro erfolgt keine Anrechnung.

Für das Jahr 2021 gelten dann wieder die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.

Hinweis:
Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.

(Deutsche Rentenversicherung Bund)