Informationen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

2. Juli 2020vonvon

Die Deutschen Rentenversicherung hat kürzlich mitgeteilt, dass im Jahr 2019 an 816.129 Neurentner eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt wurde. Dabei betrug die durchschnittliche monatliche Rente (abzüglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung) etwa 946 Euro.

In dieser statischen Erhebung wurde zudem festgestellt, dass die Neurentner am häufigsten die Regelaltersrente in Anspruch genommen haben. Dabei fällt auf, dass diese Rentenbezieher mit knapp 629 Euro im Vergleich zu fast allen anderen Neurentnern die geringste Rentenhöhe haben.
Weiterhin ist erkennbar, dass Frauen nicht nur bei der Altersrente insgesamt, sondern auch bei den verschiedenen aktuellen Altersrentenarten im Schnitt eine deutlich kleinere Rente haben als Männer.

Unter Berücksichtigung dieser Zahlen erscheint es umso wichtiger, sich frühzeitig um eine solide finanzielle Grundlage im Alter zu kümmern. Hier kommt der betrieblichen Altersversorgung neben der privaten Vorsorge eine immer bedeutendere Rolle zu. Jedem Arbeitnehmer steht nach § 1a BetrAVG das Recht zu, im Rahmen einer Entgeltumwandlung Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung aufzubauen und dabei die steuerlichen Anreize zu nutzen. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf unser Internetseite im bAV-Leitfaden.