Kurzarbeit und Rentenversicherung

22. April 2020vonvon

Durch die Coronakrise und die damit verbundene angespannte wirtschaftliche Lage werden Millionen von Arbeitnehmern in Kurzarbeit geschickt.

Was heißt das für die Betroffenen?
Diese Maßnahme sichert grundsätzlich erstmal einen Teil des Gehalts – allerdings wirkt sich das natürlich auch auf die Höhe der späteren Rente aus.

Wer als Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bezieht, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Die Beiträge werden während der Kurzarbeit gemeinsam vom Arbeitgeber und vom Versicherten – allerdings auf Basis des reduzierten Verdienstes – gezahlt.

Die Beiträge werden zusätzlich vom Arbeitgeber aufgestockt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Beiträge auf der Basis von 80 Prozent des Verdienstes, das wegen Kurzarbeit ausgefallen ist, zahlt.

Muss der Betroffene einen Antrag stellen?
Nein – die Aufstockung der Beiträge durch den Arbeitgeber ist gesetzlich vorgesehen und muss nicht extra vom Arbeitnehmer beantragt werden.

Wie sieht das in Zahlen aus?
Ein Arbeitnehmer hat bisher einen monatlichen Verdienst in Höhe von 3.000 Euro brutto gehabt. Während der Kurzarbeit reduziert sich sein Verdienst auf 1.500 Euro brutto monatlich. Ein Jahr Kurzarbeit erhöht den späteren Rentenanspruch um aktuell rund 26,40 Euro monatlich. Ein Jahr Beschäftigung ohne Kurzarbeit ergäbe einen aktuellen Rentenanspruch von knapp 29,40 Euro monatlich. Der Unterschied beträgt also drei Euro im Monat.

Positives Fazit:
Es gehen keine Beitragszeiten verloren.

(Deutsche Rentenversicherung Bund)