Weiter sinkender Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz – Ausblick zum 31.12.2019

9. Dezember 2019vonvon

Der Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz wird zum Jahresende 2019 weiter absinken. Nach den handelsrechtlichen Vorschriften ist zum Bilanzstichtag 31.12.2019 gemäß § 253 Abs. 2 HGB der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre entsprechend der Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen anzusetzen. Die meisten Unternehmen verwenden dabei den Zinssatz für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren; die Zinssätze werden monatlich von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben. Da das Zinsniveau anhaltend niedrig ist, wird sich das Absinken des Rechnungszinses voraussichtlich auch in 2020 weiter fortsetzen.

Für die pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren ist folgender Verlauf zu berücksichtigen:

Berechnungsstichtag Zinssatz
(10-Jahres-Durchschnitt)
31.12.2018 3,21%
30.06.2019 2,94%
30.11.2019 2,75%
31.12.2019* 2,71%*/**
* Prognose
** Update: Der Zinssatz zum 31.12.2019 (10-Jahres-Durchschnitt) beträgt 2,71%. Alle Zinssätze aus dem Jahr 2019 finden Sie auch hier.

(Quelle: Heubeck Zins-Info vom 02.12.2019, Update: Deutsche Bundesbank)