Staatliche Zuschüsse – Altersvorsorge für Mütter kann aufgebessert werden

10. Juli 2019vonvon

Deutsche Rentenversicherung, Verbrauchertipps

Die Betreuung für kleine Kinder fällt nach wie vor in der Regel in den Aufgabenbereich der Mutter. Durch eine Auszeit oder Teilzeit der Berufstätigkeit sind Mütter später im Rentenalter oftmals finanziell benachteiligt. Hier ist gut zu wissen, dass eine staatliche Förderung möglich ist, um die finanzielle Lücke etwas abzufangen. Allerdings müssen hier die Betroffenen selbst aktiv werden.

Grundsätzlich berücksichtigt die gesetzliche Rentenversicherung Kindererziehungszeiten. Sind Kinder nach 1992 geboren, werden drei Jahre Kindererziehungszeiten für Mütter oder auch für Väter, je nachdem, wer sich überwiegend um das Kind gekümmert hat, angerechnet. Kindererziehungszeiten gelten als Beitragszeiten. Im Westen sind das aktuell 96 Euro Rente pro Monat und im Osten 92 Euro. Zusätzlich zu den Kindererziehungszeiten gibt es auch sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten, die geltend gemacht werden können. Diese Zeiten können einen Rentenanspruch erwerben oder aufrechterhalten. Es werden in der gesetzlichen Rentenversicherung die ersten zehn Jahre nach der Geburt eines Kindes berücksichtigt.

Hierfür müssen die Eltern aber aktiv werden: Eine Berücksichtigungszeit wird auf Antrag angerechnet. Sie erhält das Elternteil, welches das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Mutter und Vater gemeinsam, wird die Zeit der Mutter gutgeschrieben. Soll sie der Vater bekommen, obwohl er nicht überwiegend erzieht, müssen die Eltern eine Erklärung gegenüber der Rentenversicherung abgeben.

Wer Anspruch auf Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung hat, ist damit auch berechtigt, Zulagen für einen Riester-Vertrag zu erhalten. Dies bedeutet, dass somit auch private Altersvorsorgeansprüche während der Zeit der Kindererziehung aufgebaut werden können.

Erzieht eine Frau Kinder und hat sie bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen, sollte sie diesen auf keinen Fall kündigen, da ansonsten die staatlichen Zulagen bei geförderten Riester-Renten verloren gehen. Wenn das Geld gerade knapp ist, kann der monatliche Beitrag auf bis zu fünf Euro reduziert werden, um weiterhin auch die staatliche Riesterzulage beanspruchen zu können. Sobald die Frauen wieder arbeiten gehen, können sie wieder ihre Beiträge für die Altersvorsorge aufstocken.

Wer im Besitz einer geförderten Altersvorsorge wie der Riester-Rente ist, sollte die Versicherung über die Geburt des Kindes informieren. Denn: Mit 300 Euro pro Kind und Jahr bezuschusst der Staat die private Vorsorge. Möglich wäre auch, dass der Vater die Beiträge übernimmt – gegebenenfalls auch nur für einen vorübergehenden Zeitraum. Seit 2002 besteht ein gesetzlicher Anspruch für den Arbeitnehmer auf die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Grundsätzlich muss hier Gehalt gezahlt werden, das während der Elternzeit üblicherweise nicht gezahlt wird – hier können jedoch freiwillige eigene Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung gezahlt werden.