Berechnungen für den Durchführungsweg Pensionskasse

4. Juni 2019vonvon

Eine Kürzung von Pensionskassen-Leistungen betrifft unmittelbar die Versorgungsberechtigten. Die Einstandspflicht des Arbeitgebers für die Leistungskürzungen kann zudem Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz auslösen.

Die MAGNUS GmbH empfiehlt betroffenen Unternehmen, die möglichen Auswirkungen und die individuellen Handlungsoptionen zusammen mit dem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer zu prüfen.

Die MAGNUS GmbH unterstützt Sie gerne dabei – wir berechnen für Arbeitgeber die handelsrechtlichen Erfüllungsbeträge nach versicherungsmathematischen Grundsätzen.

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Sie erreichen unsere Spezialisten unter 089 5 51 67 – 11 65 oder per E-Mail an info@magnus-gmbh.de