Anpassung laufender Renten nach Verbraucherpreisindex (VPI) im Kalenderjahr 2019

25. März 2019vonvon

Für laufende Betriebsrenten, die im Kalenderjahr 2019 gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG in Höhe des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes für Deutschland angepasst werden müssen, ist mit folgendem Anpassungsbedarf zu rechnen:

Prognose des VPI-Anstiegs in % im vergangenen 3-Jahres-Zeitraum

Prüfungsstichtag Vorjahr* 2016/2019
2015/2018 bei einer unterstellten jährlichen
Teuerungsrate von
1,50% 2,00% 2,50%
1.Januar 3,7% 5,1%*
1.Februar 4,0% 4,4%*
1.März 3,6% 4,5%*
1.April 3,5% 4,4% 5,0% 5,5%
1.Mai 3,5% 4,5% 5,1% 5,6%
1.Juni 3,8% 4,9% 5,4% 5,9%
1.Juli 4,0% 4,9% 5,4% 5,9%
1.August 4,1% 4,8% 5,3% 5,8%
1.September 4,2% 5,0% 5,5% 6,0%
1.Oktober 4,8% 5,2% 5,7% 6,2%
1.November 5,0% 5,2% 5,7% 6,2%
1.Dezember 4,9% 5,3% 5,8% 6,3%
*) Werte schon bekannt

Dabei ist zu beachten:
Als Anpassungszeitraum muss die Zeit vom individuellen Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag angesetzt werden.

Maßgeblich für die Berechnung sind die Indexwerte der Vormonate von Anpassungsstichtag und Rentenbeginn.

Der Verbraucherpreisindex wird vom statistischen Bundesamt in mehrjährigem Abstand überarbeitet und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Mit dem Berichtsmonat Januar 2019 erfolgte die Umstellung von der Basis 2010 auf das Basisjahr 2015. Für Anpassungsstichtage ab Februar 2019 ist somit das neue Basisjahr maßgeblich.

(https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Verbraucherpreisindizes/Methoden/methodisches.html, abgerufen am 15.03.2019)