Altersrente und Verdienst – was darf ich dazuverdienen?

1. Oktober 2018vonvon

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Hinzuverdienstgrenzen

Sie sind Rentner/-in oder werden es bald sein und stellen sich vielleicht eine der folgenden Fragen:

Ich fühle mich noch fit und würde gerne neben der Rente weiterarbeiten wollen – ist das möglich?
Ich werde von meinem Arbeitgeber noch dringend gebraucht – kann ich ihn neben der Rente noch weiter unterstützen?
Ich muss noch weiterarbeiten, da meine Rente nicht ausreicht – wen muss ich informieren?
Was auch immer der Grund sein mag, Sie sollten wissen, dass Sie neben ihrer Rente grundsätzlich hinzuverdienen dürfen.

Wichtig ist, dass Sie sich über die aktuell geltenden Hinzuverdienstgrenzen gut informieren.

Sofern Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen Sie in unbegrenzter Höhe hinzuverdienen!

Eigene Beiträge müssen Sie nicht mehr zur Rentenversicherung zahlen. Es besteht jedoch die Möglichkeit mit eigenen freiwilligen Beiträgen die Rente zu erhöhen.

Sofern Sie eine vorgezogene Rente in voller Höhe beziehen oder beziehen wollen, dürfen Sie die aktuelle Hinzuverdienstgrenze von jährlich 6.300 Euro nicht überschreiten. Wird die Grenze überschritten, wird ein Zwölftel der Differenz mit 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Sie würden dann eine entsprechende Teilrente erhalten.

Beispiel:

Frau M. erhält eine vorgezogene Altersrente (Altersrente für langjährig Versicherte) in Höhe von monatlich 800 Euro. Zusätzlich verdient sie noch monatlich 1.600 Euro.

1.600 Euro * 12 = 19.200 Euro

19.200 Euro – 6.300 Euro = 12.900 Euro

12.900 Euro / 12 = 1.075 Euro * 40 % = 430 Euro.

800 Euro – 430 Euro = 370 Euro.

In diesem Fall würde die monatliche Rente von eigentlich 800 Euro auf 370 Euro gekürzt werden. Frau M. erhält dann anstelle einer Vollrente nur noch eine Teilrente.

Ist die Hinzuverdienstgrenze überschritten, gibt es den sogenannten „Hinzuverdienstdeckel“. Dieser stellt eine Obergrenze für den Hinzuverdienst dar. Er wird berechnet, indem man den Hinzuverdienst und die gekürzte Rente zusammenrechnet. Übersteigt die Summe das höchste Jahreseinkommen aus den letzten 15 Jahren, wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent angerechnet.

Für die Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen teilen Sie in jedem Fall dem Rentenversicherungsträger mit, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen möchten und wieviel sie voraussichtlich verdienen werden.

Als Hinzuverdienst gelten der jährliche Bruttoverdienst, der jährliche steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit) sowie vergleichbares Einkommen.

Teilrente und Betriebsrente:

Sofern Sie eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich beim zuständigen Träger Ihrer Betriebsrente melden. Gegebenenfalls hat der Bezug einer Teilrente auch Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Betriebsrente. Je nach Satzung kann das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze und der daraus resultierenden Teilrente zu einer Kürzung der Betriebsrente führen.