Rentenangleichung – Ost-West

23. November 2017vonvon

Bundesregierung, Veröffentlichung auf der Homepage unter „Aktuelles“

Bis zum Jahr 2025 soll es ein einheitliches Recht in den neuen und alten Bundesländern geben, dass heißt, es wird einheitliche Renten geben.

Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vom 17. Juli 2017 werden die bisher in den neuen Bundesländern noch abweichenden Werte für die Renten- und Beitragsberechnung schritt­weise an die Werte in den alten Bundesländern angeglichen.

Der Faktor zur Umrechnung der Ost-Entgelte in West-Entgelte fällt zum 01.01.2025 weg.

Zusätzlich wird der aktuelle Rentenwert (Ost) schrittweise ab dem 01.07.2018 an den aktuellen Rentenwert (West) angeglichen.

Bisher:

Die DDR-Alterssicherung wurde mit dem Renten-Überleitungsgesetz zum 01.01.1992 in die ge­setzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik übernommen. Dort wurde folgendes festgelegt: Bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensver­hältnisse in ganz Deutschland gelten für die neuen Bundesländer andere Berechnungsgrößen als für die alten Bundesländer.

Wie und Warum?

Für Versicherte aus den neuen Bundesländern sollen sich aus den vergleichsweise niedrigen Arbeitsentgelten in der DDR und den noch heute bestehenden Unterschieden im Lohnniveau keine Nachteile bei der Rentenberechnung mehr ergeben.

Die Entgelte werden daher mit einem gesetzlich festgelegten Faktor in West-Entgelte umge­rechnet.

Dieser Umrechnungsfaktor wird ab dem 01.01.2019 in sieben Schritten abgeschmolzen.

Somit verringert sich nach und nach die Hoch­wertung der Verdienste in den neuen Bundes­ländern und entfällt dann zum 01.01.2025 komplett.

Akueller Rentenwert:

Seit dem 01.07.1991 ist der aktuelle Rentenwert (Ost) von 10,79 Euro auf 29,69 Euro (01.07.2017) gestiegen und hat sich somit fast verdreifacht.

In dem gleichen Zeitraum hat sich der aktuelle Rentenwert (West) von 21,19 Euro auf 31,03 Euro (01.07.2017) erhöht.

Zusammenfassend sei gesagt, dass sich der aktuelle Rentenwert (Ost) seit der Rentenüber­leitung von rund 51 Prozent auf 95,7 Prozent des Westwerts erhöht hat.

Umsetzung:

Der Rentenwert (Ost) wird ab dem 01.07.2018 an den im Westen geltenden Rentenwert in sie­ben Schritten angeglichen, das heißt, im ersten Schritt auf 95,8 Prozent und in den darauf­folgenden Jahren um jeweils 0,7 Prozent:

Juli 2019 96,5 Prozent

Juli 2020 97,2 Prozent

Juli 2021 97,9 Prozent

Juli 2022 98,6 Prozent

Juli 2023 99,3 Prozent

Juli 2024 100 Prozent

Zusammenfassung

Für alle alten und neuen Bundesländer gilt ab dem 01.07.2024 ein einheitlicher aktueller Ren­tenwert.

Ab 2025 wird die Rentenanpassung auf Grund­lage der gesamtdeutschen Lohnentwicklung er­folgen.

Fazit

Mehr als 35 Jahre nach dem Mauerfall wird in der Rente die Einheit vollendet.