Bewertungsparameter Rentendynamik für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz

21. Dezember 2016vonvon

Bewertungsparameter Rentendynamik für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz
Pensionsverpflichtungen sind handelsbilanziell mit dem Erfüllungsbetrag zu bilanzieren. Besteht aufgrund von gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften die Verpflichtung, laufende Renten regelmäßig anzupassen (Rentendynamik), so ist dies bei der Ermittlung des handelsbilanziellen Erfüllungsbetrags mit einzurechnen.

Dabei handelt es sich bei dem Bewertungs­parameter „Rentendynamik“ um eine langfristige Trendannahme für die zukünftigen Rentenanpas­sungen aller aktiven, ausgeschiedenen und Rente beziehenden Versorgungsberechtigten.

Sieht die Versorgungsregelung beispielsweise Steigerungen um einen festen Prozentsatz von 1% jährlich ab Rentenbeginn vor, so geht dieser fest vereinbarte Prozentsatz in die versicherungsmathematisch Bewertung ein.

Viele Versorgungszusagen beinhalten jedoch eine Anpassungsregelung entsprechend § 16 Abs. 2 BetrAVG, so dass im dreijährigen Rhythmus Betriebsrenten entsprechend der Entwicklung der Verbraucherpreise oder der Nettolöhne erhöht werden.

Wie kann in diesen Fällen der Bewertungs­parameter Rentendynamik für die Handelsbilanz am Bilanzstichtag für die Zukunft vorgegeben werden? Werden aktive Mitarbeiter bewertet, so muss hier eine Einschätzung für weit in der Zukunft liegende, lange Rentenzeiträume abge­geben werden. Bei Rentnerbeständen sind ggf. kürzere künftige Zeiträume zu betrachten.

Nettolohnentwicklungen hängen von vielen komplexen Faktoren ab, und sind schwer abschätzbar. Für den zukünftigen Verbraucher­preisindexverlauf sind dagegen Anhaltspunkte vorhanden, da Verbraucherpreise mit Inflations­erwartungen und Gewährleistung von Preisstabi­lität, dem vorrangigen Ziel des Eurosystems, in Zusammenhang stehen. Für das Euro-Wäh­rungsgebiet wurde dazu eine mittelfristige jährliche Preissteigerungsrate von unter aber nahe 2 Prozent durch den EZB-Rat definiert (Quelle: www.bundesbank.de).

Durch individuelle Betrachtung des Personen­bestandes und der Verpflichtungen kann eine sachgerechte Entscheidung für den Bewertungs­parameter Rentendynamik getroffen werden.

Die MAGNUS GmbH unterstützt sie durch ver­sicherungsmathematische Berechnungen und fachkundige Beratung in allen Fragen zur Bewertung von Pensionszusagen.