Wie viel kann ich hinzuverdienen?

12. April 2016vonvon

Abhängig von Ihrem Lebensalter können Sie zu Ihrer gesetzlichen Rente hinzuverdienen, ohne Ihren Rentenanspruch zu gefährden.

Sofern Sie bereits Regelaltersrente beziehen, können Sie grundsätzlich in unbegrenzter Höhe hinzuverdienen und müssen diese Beschäftigung nicht bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden (Regelaltersgrenze wird für nach dem 31.12.1946 geborene Versicherte schrittweise auf 67 Jahre angehoben).

Von Ihrem Hinzuverdienst hängt es ab, ob die Altersrente in voller Höhe (Vollrente) oder ver­mindert (Teilrente) gezahlt wird. Gegebenenfalls kann die Rentenzahlung auch komplett entfallen.

Die Altersrente können Sie erhalten als:

Vollrente (voller Höhe)
Zwei-Drittel-Teilrente (in Höhe von zwei Dritteln der Vollrente)
Ein-Halb-Teilrente (in Höhe der Hälfte der Vollrente
Ein-Drittel-Teilrente (in Höhe von einem Drittel der Vollrente)
Es gilt der Grundsatz – je mehr Sie hinzuver­dienen, desto weniger wird ausgezahlt.

Als Hinzuverdienst gelten der monatliche Brutto­verdienst, der monatliche steuerliche Gewinn (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstän­diger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft) sowie vergleichbares Einkommen.

Um die Rente in voller Höhe zu erhalten, gilt eine einheitliche Hinzuverdienstgrenze (alte und neue Bundesländer) von monatlich 450 Euro.

Die Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten sind jeweils individuell zu berechnen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern gibt.

Sollten Sie die Hinzuverdienstgrenzen überschrei­ten, deshalb eine Teilrente beziehen und evtl. zu einem späteren Zeitpunkt wieder weniger ver­dienen, muss die höhere Leistung (Vollrente oder höhere Teilrente) innerhalb von drei Kalender­monaten beantragt werden.

Beziehen Sie eine Vollrente oder Teilrente, dürfen Sie die Hinzuverdienstgrenzen zweimal im Kalenderjahr bis zum Doppelten überschreiten. Das heißt Sie erhalten beispielsweise eine Altersvollrente und dürfen regelmäßig monatlich 450 Euro hinzuverdienen. Abweichend davon, darf der Hinzuverdienst in zwei Monaten bis zu 900 Euro betragen, ohne dass Sie eine Kürzung der Altersvollrente riskieren.