Assistierte Ausbildung unterstützt Betriebe bei der Ausbildung von Jugendlichen

5. Oktober 2015vonvon

Trotz des Fachkräftemangels in Deutschland, bleiben immer noch viele junge Menschen ohne Ausbildungsabschluss. Grund hierfür ist u.a., dass viele Betriebe die Risiken und den per­sonellen Aufwand für eine Ausbildung scheuen und daher trotz zunehmender Fachkräfteknapp­heit auf die Einstellung eines Auszubildenden verzichten. Zudem stellen die Unternehmen oft (zu) hohe Ansprüche an die Bewerber.

Eine kritische Entwicklung, auf die jetzt mit einem arbeitsmarktpolitischen Instrument rea­giert wird. Als Lösung soll das neue Modell „Assistierte Ausbildung“ dienen. Die „Assistierte Ausbildung“ wurde im Sozialgesetzbuch III (SBG III) verankert und ist zum 1. Mai 2015 in Kraft getreten.

Die ersten Maßnahmen haben bereits im August 2015 begonnen. Vorläufig sollen vier Aus­bildungsjahrgänge (2015 – 2018) gefördert werden.

Förderfähig ist jeder Betrieb, der einen jungen Menschen ausbilden möchte oder bereits aus­bildet.

Die Förderung richtet sich an junge Menschen, die

lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind
keine berufliche Erstausbildung haben, aber an sich für eine Ausbildung geeignet sind
in der Regel unter 25 Jahren sind und
ohne die Förderung wegen in ihrer Person liegenden Gründen eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.
Bei der „Assistierten Ausbildung“ bietet ein Bildungsträger als dritter Partner in der Aus­bildung allen Seiten passende Dienstleistungen. Berufsvorbereitung und Ausbildung werden verknüpft, die Ausbildung wird flexibilisiert und individualisiert. Ziel ist es, dass die Kluft zwi­schen den Anforderungen der Betriebe auf der einen und den Voraussetzungen der Jugendli­chen auf der anderen Seite möglichst gering ge­halten wird. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz soll der Ausbildungserfolg für benachteiligte junge Menschen besser erreichbar werden.

Grundsätzlich gibt es nach dem SGB III zwei unterschiedliche Phasen:

Eine fakultativ vorgeschaltete ausbildungs­vorbereitende Phase, in der junge Menschen einen passenden Ausbildungsplatz und Unternehmen einen passenden Auszubilden­den finden können. Zusätzlich soll für die Jugendlichen in dieser Vorbereitungsphase u.a. eine Berufsorientierung / ein Bewer­bungstraining stattfinden. Gleichzeitig sollen auch die Unternehmen bei allen vertrag­lichen Formalitäten unterstützt werden.
Eine ausbildungsbegleitende Phase, d.h. vom Ausbildungsbeginn bis zum Ausbildungsende. Ziel ist es hierbei, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Zudem soll diese Phase auch dazu dienen, dass der Übergang in eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorbe­reitet werden kann.
Über alle Phasen hinweg wird der Jugendliche anhand eines zu Beginn erstellten Förderplanes individuell sozialpädagogisch begleitet und be­treut.