Anpassung laufender Renten nach Verbraucherpreisindex (VPI)

5. Oktober 2015vonvon

Für Betriebsrenten, die gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG in Höhe des Anstiegs des Verbraucher­preisindexes für Deutschland angepasst werden, ist Folgendes zu beachten:

Als Anpassungszeitraum muss die Zeit vom individuellen Rentenbeginn bis zum Anpassungs­stichtag angesetzt werden.

Maßgeblich für die Berechnung sind die Index­werte der Vormonate von Anpassungsstichtag und Rentenbeginn.

Der Verbraucherpreisindex wird vom stati­stischen Bundesamt in fünfjährigem Abstand überarbeitet und auf ein neues Basisjahr umge­stellt. Zuletzt wurde am 20. Februar 2013 der Verbraucherpreisindex mit dem Basisjahr 2010 = 100 veröffentlicht. Gemäß BAG-Rechtsprechung muss der Anpassungsbedarf mit dem Verbrau­cherpreisindex berechnet werden, der am Anpas­sungsstichtag aktuell veröffentlicht ist.

Ausnahme: Für Zeiträume vor dem 01.01.2003 ist ausschließlich der Preisindex für die Lebens­haltung von 4-Personen-Haushalten von Arbei­tern und Angestellten mit mittlerem Einkommen, Basis 1995=100, anzusetzen. Anpassungszeit­räume, die vor dem 01.01.2003 beginnen und nach dem 01.01.2003 enden, sind über die Indexwerte des Monats Dezember 2002 zusam­menzusetzen.

Ein Basiswechsel führt dazu, dass vergangene Zeiträume mit einer abweichenden Preisstei­gerung bewertet werden. Beispielsweise gilt für die Preissteigerung gemäß den Indexwerten Juni 2009 bis Juni 2012:

bei Berechnung mit Basisjahr 2005: 112,5/107,1 = 1,0504, Steigerung um 5,04%
bei Berechnung mit Basisjahr 2010: 103,7/99,0 = 1,0475, Steigerung um 4,75%
Nachfolgend ein Beispiel für die Rentenanpas­sung gemäß VPI bei sechsjähriger Rentenlauf­zeit:

Rentenbeginn 01.07.2009
Anfangsrente: 333,63 Euro monatlich
Eine Erhöhung zum 01.07.2012 um 5,04% auf 350,44 Euro monatlich wurde durchgeführt.

Die Erhöhung zum 01.07.2015 errechnet sich folgendermaßen mit Basisjahr 2010=100:
Die Steigerung der Indexwerte von Juni 2009 auf Juni 2015 beträgt 107,0/99,0 = 1,0808.

Somit ist die Anfangsrente um 8,08% zu erhöhen:
333,63 Euro + 333,63 Euro *8,08% = 360,59 Euro monatlich ab Juli 2015.