Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz Aktualisierung zum 31.12.2014

25. März 2015vonvon

Der Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz ist seit Einführung des BilMoG stark gefallen. Dies ist bedingt durch das gesetz­lich vorgeschriebene Verfahren zur Bestimmung des Rechnungszinses: Anzusetzen ist gemäß § 253 Abs. 2 HGB der durchschnittliche Markt­zinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre entsprechend der Restlaufzeit der Pensionsver­pflichtungen; die Zinssätze werden monatlich von der Deutschen Bundesbank bekannt ge­geben. Die meisten Unternehmen verwenden dabei den Zinssatz für eine pauschale Rest­laufzeit von 15 Jahren. Da die Hochzinsjahre der Vergangenheit nunmehr aus der siebenjährigen Durchschnittsbildung herausfallen und das Zins­niveau anhaltend niedrig ist, wird sich das beschleunigte starke Absinken im Kalenderjahr 2014 voraussichtlich auch in 2015 weiter fort­setzen.

Für die pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren ist zum 31.12.2014 ein Zinssatz von 4,53% anzusetzen, im Vergleich zum Vorjahr (4,88%) eine Reduzierung um 35 Basispunkte.

Für das Kalenderjahr 2015 ist gemäß Fodor/ Gohdes, BB 2014, 2987 ff. „von einem weiteren deutlichen Rückgang des BilMoG-Zinses um ca. 50-60 Basispunkte auszugehen, sofern die für den Siebenjahresdurchschnitt heranzuziehenden Stichtagszinsen (…) auf dem gegenwärtigen Rekordtief verharren sollten“. Weiterhin prognos­tizieren Thurnes/Rasch/Geilenkothen, DB 2015, 87f., folgenden Rechnungszinsverlauf, bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren:

Bilanzstichtag Zinsprognose
31.12.2014 4,53%
31.12.2015 3,86%
31.12.2016 3,24%
31.12.2017 2,80%
31.12.2018 2,31%

An folgendem Beispiel kann diese Zinsprognose veranschaulicht werden:

Versorgungszusage an einen männlichen Arbeit­nehmer über 1.000 Euro monatliche lebenslange Alters- und Invalidenrente inkl. Anwartschaft auf 60% Witwenrente (kollektiv), Pensionsalter 67, Rentendynamik 1% der laufenden Renten, Alter bei Firmeneintritt und Zusagebeginn 25 Jahre, Alter zum 31.12.2014: 45 Jahre, Bewertung in der Handelsbilanz nach der PUC-Methode.

Bilanz-
stichtag

Rückstellung StB (Zins 6%) Rückstellung HB (Zins kon­stant 4,53%) Rückstellung HB (Zins­prognose)
31.12.2014 35.629 46.658 46.658
31.12.2015 39.055 50.480 60.822
31.12.2016 42.654 54.508 77.698
31.12.2017 46.429 58.745 93.722
31.12.2018 50.386 63.199 113.913

Für dieses Beispiel ergibt sich zum 31.12.2015 gegenüber der steuerlichen Rückstellung eine Steigerung um 55%, gegenüber der Berechnung mit dem zum 31.12.2014 anzusetzenden Rechnungszins von 4,53% eine Steigerung um 20%. Dabei bleibt die zugrunde liegende Zusage unverändert!

Der monatlich veröffentlichte Rechnungszins bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ging zuletzt um vier bis fünf Basispunkte pro Monat zurück. Möchte ein Unternehmen die Rückstellung schon vor dem Bilanzstichtag berechnen – gemäß HFA 30 kann dies bis zu drei Monate im Voraus erfolgen – so empfehlen die o.g. Autoren Fodor/ Gohdes in ihren Ausführungen, „den zu erwar­tenden Rückgang des HGB-Zinses in Form einer Prognose auf den tatsächlichen Bilanzstichtag einzurechnen, wobei sich hierbei eine rechtzei­tige Einbindung des Wirtschaftsprüfers emp­fiehlt“.

Fazit: Für das Kalenderjahr 2015 ist aufgrund des herrschenden Zinsniveaus und der daraus resultierenden Rechnungszinsabsenkung von deutlich steigenden Rückstellungen auszugehen.

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