Änderungen in 2015

25. März 2015vonvon

Zum Jahresbeginn 2015 haben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung unter anderem folgende Änderungen ergeben, die wir Ihnen hier kurz aufzeigen möchten:

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Renten­versicherung ist zum 1. Januar 2015 um 0,2 Pro­zentpunkte von 18,9 auf 18,7 Prozent gesunken.

Ebenso ist der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2015 von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent ge­sunken.

Neu ist, dass zusätzlich die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag festlegen dür­fen. Dieser wirkt sich jedoch erst zum 1. März 2015 aus. Grundsätzlich übernimmt der pflicht­versicherte Rentner die Hälfte des Beitrags – die andere Hälfte übernimmt die Rentenversiche­rung. Anders verhält es sich jetzt bei dem Zusatzbeitrag – dieser ist alleine vom Rentner zu tragen.

Der neue Zusatzbeitrag variiert aktuell zwischen 0,0 und 1,3 Prozent. Es gibt aber auch einige Krankenkassen, die ihren Zusatzbeitrag zunächst auf 0,9 Prozent festgelegt haben, damit sich zum 1. März 2015 vorerst keine Zahlungsänderung ergibt (Reduzierung allgemeiner Beitragssatz von 15,5 – 14,6 = 0,9)

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung hinge­gen steigt zum 1. Januar 2015 von 2,05 auf 2,35 Prozent. Kinderlose Rentner, die nach dem 31. Dezember 1939 geboren wurden, zahlen zu­sätzlich einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist von pflichtversicherten Rentnern alleine zur tragen.

Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung sinkt in den alten und neuen Bundesländern von 85,05 auf 84,15 Euro im Monat. Der Höchst­beitrag für freiwillig Versicherte steigt von 1.124,55 auf 1.131,35 Euro pro Monat. Ab Voll­endung des 16. Lebensjahres kann sich jeder, der in Deutschland wohnt, nicht versicherungs­pflichtig ist und noch keine Altersvollrente be­zieht, freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen.

Bis zum 31. März 2015 besteht noch die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend für das Jahr 2014 zu zahlen.