
Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz – Ausblick zum 31.12.2024
Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz – Ausblick zum 31.12.2024
Im Folgenden möchten wir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bewertungsparameter für die handelsrechtliche Bilanzierung zum 31.12.2024 geben.
Rechnungszins
Der Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz wird zum Jahresende 2024 im Vergleich zum Bilanzstichtag 31.12.2023 weiter leicht ansteigen.
Nach den handelsrechtlichen Vorschriften ist zum Bilanzstichtag 31.12.2024 gemäß § 253 Abs. 2 HGB der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre entsprechend der Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen anzusetzen. Die meisten Unternehmen verwenden dabei den Zinssatz für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Zinssätze werden monatlich von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben.
Seit Mai 2024 liegt der 7-Jahres-Durchschnittszins im Gegensatz zu den vergangenen Jahren erstmals über dem 10-Jahres-Durchschnittszins. Der Unterschiedsbetrag zwischen den beiden Rückstellungswerten ist weiterhin im Anhang auszuweisen.
Für die pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren ist folgender Verlauf zu berücksichtigen (10-Jahres-Durchschnitt für Pensionen bzw. 7-Jahres-Durchschnitt für andere Verpflichtungen):
Berechnungsstichtag | Zinssatz (10-Jahres-Durchschnitt) |
Zinssatz (7-Jahres-Durchschnitt) |
---|---|---|
31.12.2023 | 1,82% | 1,74% |
30.06.2024 | 1,84% | 1,86% |
30.11.2024 | 1,88% | 1,94% |
31.12.2024* | 1,90%* | 1,96%* |
*Prognose (Quelle: Heubeck Zins-Info vom 3.12.2024)
Rententrend
Bei Versorgungszusagen, die eine Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG vorsehen und der Arbeitgeber die Rentenanpassung auf Basis der Änderung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland durchführt, ist bei der Wahl des Rententrends die aktuelle Entwicklung des Verbraucherpreisindexes zu berücksichtigen.
Nach den starken Anstiegen des Verbraucherpreisindexes für Deutschland in den Jahren 2022 und 2023, ist die Steigerung im Jahr 2024 zurückgegangen. Im Dezember 2023 betrug die Veränderung beim Verbraucherpreis zum Vorjahresmonat 3,7 %. Im November 2024 ist der Verbraucherpreisindex lediglich um 2,2 % im Vergleich zum Vorjahresmonat gestiegen.
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
2025 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) von 7.550 Euro auf 8.050 Euro monatlich, bzw. die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (Ost) von 7.450 Euro auf 8.050 Euro monatlich. Somit sind die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) und (Ost) erstmalig gleich hoch.
Aufgrund des Stichtagsprinzips ist die neue Beitragsbemessungsgrenze bereits zum Jahresabschluss 2024 zu berücksichtigen. Für gehaltsabhängige Versorgungszusagen mit unterschiedlicher Leistungshöhe für Gehaltsbestandteile bis und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze kann es somit zu einer Reduzierung der Leistungen kommen.