Mehr Informationen für Versorgungsberechtigte in der bAV

8. Juli 2019vonvon

Am 27. Juni 2019 wurde die Verordnung über Informationspflichten in der bAV verkündet (VAG-InfoV). Die Verordnung steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie.

Welche Auswirkungen hat das für Arbeitnehmer in der bAV? Wir geben einen Überblick.

WAS IST EIGENTLICH DIE EBAV-II-RICHTLINIE?

Die EbAV-II-Richtlinie 2016/2341 ist eine Richtlinie der Europäischen Union. Sie regelt die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV). Darunter fallen zum Beispiel Pensionskassen und Pensionsfonds. Die Richtlinie hat im Jahr 2016 die bisherige EbAV-Richtlinie abgelöst. Deutschland hat die Regelungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) umgesetzt, die Neuerungen sind im Januar 2019 in Kraft getreten. Eine dazu noch ausstehende Verordnung über Informationspflichten ist am 27. Juni 2019 verkündet worden.

WAS IST IN DER NEUEN VERORDNUNG GEREGELT?

In der Verordnung werden Details der gesetzlichen Vorschriften geregelt, zum Beispiel, welche Informationen in einer Renteninformation mindestens enthalten sein müssen. Die Verordnung und die Begründung zur Verordnung sind abrufbar unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-03-25-Infopflichten-Betriebliche-Altersvorsorge/0-Gesetz.html

WELCHE AUSWIRKUNGEN HAT DIESE VERORDNUNG AUF VERSORGUNGSBERECHTIGTE?

Auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung kommen jetzt weitere Anforderungen zu. Versorgungsberechtigte von betrieblichen Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sollen unter anderem künftig ausführlicher und umfangreicher über ihre betriebliche Altersversorgung informiert werden. Das gilt insbesondere für potenzielle Versorgungsberechtigte vor Aufnahme in ein Altersversorgungssystem, und auch während der Anwartschafts- und Leistungsphase.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere Experten.

(Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-03-25-Infopflichten-Betriebliche-Altersvorsorge/0-Gesetz.html)