Gehaltsobergrenze für Minijobber ab 01.01.2025

17. Januar 2025vonvon

In unserem Beitrag vom 4. November 2022 haben wir über das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung informiert, wonach sich eine Änderung des Mindestlohns auf die Grenze zur geringfügigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV auswirkt.

Aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde steigt die Geringfügigkeitsgrenze, die das maximale monatliche Einkommen für Minijobber festlegt, von 538 Euro auf 556 Euro.

Ab 2025 dürfen Minijobber somit regelmäßig bis zu 556 Euro pro Monat verdienen. Dank einer Ausnahmeregelung kann das Einkommen in maximal zwei Monaten des Jahres auf bis zu 1.112 Euro steigen. Somit ist ein jährliches Einkommen von maximal 7.784 Euro möglich.

Überschreitet das Gehalt die monatliche oder jährliche Grenze, ist die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.