Im Februar 2018 hat das International Accounting Standards Board (IASB) „Amendments to IAS 19“ veröffentlicht. Die vorliegende Änderung stellt klar, dass nach einem so genannten „special event“ der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den Rest der Periode auf Basis aktualisierter Annahmen zu berücksichtigen sind. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die nach dem 31.12.2018 beginnen, und es wird davon ausgegangen, dass die Änderungen zu IAS 19 von der EU bis Ende 2018 bestätigt werden. Eine frühere Anwendung ist zulässig, eine retrospektive Anwendung ist nicht notwendig. mehr ...
Newsletter 3/2018
In den folgenden Beiträgen finden Sie die aktuellsten arbeits- und steuerrechtlichen Urteile zur bAV sowie Informationen zum Rentenrecht, der Sozialversicherung und der Versicherungsmathematik.